Impressum: 75 000 € Bußgeld Bei Fehlen auf Ihrer Website

Das Impressum (in Frankreich „mentions légales” genannt) ist eines der grundlegendsten — und am häufigsten vernachlässigten — Elemente jeder Website. In Frankreich stellt das Fehlen eines Impressums eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 75 000 € für natürliche Personen und 375 000 € für juristische Personen sowie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Jahr 2026 stellt das Ignorieren dieser Pflicht angesichts verstärkter Kontrollen durch die CNIL und die DGCCRF ein erhebliches Risiko dar.

Was verlangt das Gesetz?

Die Impressumspflicht ergibt sich aus Artikel 6 des französischen Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004, bekannt als LCEN (Loi pour la Confiance dans l’Économie Numérique). Dieses Gesetz verpflichtet jeden Website-Betreiber — ob Unternehmenswebsite, Blog oder Online-Shop — bestimmte Identifikationsinformationen zu veröffentlichen.

Für natürliche Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, muss das Impressum den vollständigen Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und gegebenenfalls die Handelsregisternummer enthalten. Für juristische Personen müssen zusätzlich der Firmenname, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und das Stammkapital angegeben werden.

Die Sanktionen sind streng: Artikel 6-VI-2 des LCEN sieht eine Geldstrafe von 75 000 € und ein Jahr Freiheitsstrafe für natürliche Personen vor. Für juristische Personen wird die Geldstrafe verfünffacht und erreicht 375 000 €. Dabei handelt es sich nur um die LCEN-Strafen — im Bereich der DSGVO fallen die Bußgelder noch deutlich höher aus, wie unsere Übersicht der 15 höchsten Bußgelder der Datenschutzbehörden in Deutschland zeigt.

Was muss Ihr Impressum enthalten?

Die Pflichtangaben variieren je nach Status des Betreibers, der gemeinsame Kern umfasst jedoch:

Für alle Websites:

  • Vollständiger Name des Betreibers (oder Firmenname)
  • Postanschrift (Wohnsitz oder Firmensitz)
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Name des Verantwortlichen für den Inhalt
  • Angaben zum Hosting-Anbieter (Name, Adresse, Telefonnummer)

Für Unternehmen und Freiberufler:

  • SIREN- oder SIRET-Nummer
  • Handelsregisternummer mit Angabe des zuständigen Gerichts
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Stammkapital (bei Gesellschaften)

Für E-Commerce-Websites:

  • Alle oben genannten Angaben, plus die verbraucherschutzrechtlich erforderlichen Informationen: Bruttopreise, Versandkosten, Zahlungsarten, Widerrufsrecht

Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus zugänglich sein, typischerweise über einen Link im Footer. Einen vollständigen Überblick über alle Ihre Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden zu den 4 Pflichtdokumenten für jede E-Commerce-Website.

Impressum und DSGVO: zusätzliche Pflichten

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO reicht ein Impressum allein nicht mehr aus. Websites, die personenbezogene Daten erheben — was praktisch jede Website mit Kontaktformular, Analyse-Tool oder Cookies einschließt — müssen zusätzlich eine konforme Datenschutzerklärung veröffentlichen.

Die DSGVO (Artikel 13 und 14) verlangt, dass Nutzer klar über die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer und ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) informiert werden. Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von diesen Pflichten betroffen ist, lesen Sie unseren Leitfaden zum Anwendungsbereich der DSGVO.

Die häufigsten Fehler

Viele Websites weisen unvollständige oder veraltete Impressen auf. Dies sind die häufigsten Fehler:

Impressum und Datenschutzerklärung verwechseln. Dies sind zwei unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Das Impressum basiert auf dem LCEN, die Datenschutzerklärung auf der DSGVO.

Angaben zum Hosting-Anbieter weglassen. Das LCEN verlangt ausdrücklich, dass die Kontaktdaten des Hosting-Anbieters (Name, Firmenname, Adresse, Telefonnummer) im Impressum erscheinen.

Nach Änderungen nicht aktualisieren. Ein Umzug, eine Änderung der Rechtsform oder des Stammkapitals muss im Impressum widergespiegelt werden. Veraltete Informationen können einem fehlenden Impressum gleichgestellt werden.

Eine generische Vorlage verwenden. Online-Vorlagen sind oft unvollständig oder nicht auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten.

Mögliches Bußgeld: Schützen Sie sich ab

Basierend auf Art. 83 DSGVO, Höchststrafe von 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio. €, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Wie Sie konform werden: Ihre Optionen

Einen Anwalt beauftragen (200-500 €): die individuellste Lösung, aber auch die teuerste. Ein spezialisierter Anwalt erstellt ein perfekt auf Ihre Situation zugeschnittenes Impressum, benötigt aber oft mehrere Wochen.

Online-Vorlagen verwenden (0 € aber riskant): Vorlagen existieren, sind aber oft unvollständig und selten auf dem Stand der Vorschriften von 2026. Rechnen Sie mit 2-4 Stunden Anpassungsarbeit ohne Konformitätsgarantie.

Generische KI verwenden (ChatGPT, Claude) (0 € + Anwaltsüberprüfung 150-300 €): diese Tools können einen ersten Entwurf erstellen, aber das Impressum erfordert sehr spezifische Informationen. Auslassungsfehler sind häufig und erfordern eine juristische Überprüfung.

Spezialisierte Rechts-KI verwenden (14,90-19,90 €): Lösungen wie WebLegal.ai generieren konforme Impressen in Minuten, indem sie die richtigen Fragen stellen, um alle gesetzlich erforderlichen Informationen zu erfassen. Dieser Ansatz gewährleistet Vollständigkeit bei gleichzeitiger Zugänglichkeit für kleine Unternehmen.

Fazit

Das Impressum ist keine bloße Verwaltungsformalität: sein Fehlen ist eine Straftat mit bis zu 75 000 € Bußgeld. Im Jahr 2026, mit verstärkten Kontrollen, muss jede Website zwingend über ein vollständiges und aktuelles Impressum verfügen. Riskieren Sie keine Strafe, die Ihr Geschäft gefährden könnte — sichern Sie Ihre Konformität noch heute.