Kostenloses DSGVO Cookie-Banner

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Ein Cookie-Banner ist das erste, was ein Besucher von Ihrer Website sieht — und eines der wenigen Elemente, die eine Aufsichtsbehörde oder ein Mitbewerber von außen prüfen kann, ohne Zugang zu Ihrem Backend.

WebLegal CCB ist ein quelloffenes Einwilligungsbanner, das sich in einer Zeile Code einbinden lässt, keine Registrierung verlangt und nichts kostet.

Banner in 2 Minuten konfigurieren →

Warum die Blockierung wichtiger ist als das Banner

Der häufigste Fehler ist nicht das fehlende Banner, sondern ein Banner, das nichts tut.

Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie erlaubt das Speichern oder Auslesen auf dem Gerät des Besuchers nur, wenn dieser zuvor seine Einwilligung gegeben hat. Ein Banner, das erscheint, während Google Analytics im Hintergrund bereits geladen hat, erfüllt diese Anforderung nicht — es dokumentiert den Verstoß sogar, weil es zeigt, dass Ihnen die Einwilligungspflicht bekannt war.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.

ePrivacy-Richtlinie, Artikel 5 Absatz 3

Prüfen lässt sich das in zehn Sekunden: Seite öffnen, Entwicklerkonsole auf den Netzwerk-Tab, nichts anklicken, und die ausgehenden Anfragen lesen. Steht dort eine Anfrage an google-analytics.com oder facebook.net, bevor Sie etwas angeklickt haben, ist das der Befund.

WebLegal CCB fängt diese Skripte ab, bevor sie laden. Welche Dienste das im Einzelnen betrifft, listet unser Artikel zu den 37 Trackern, die Ihr Cookie-Banner blockieren muss.

Was WebLegal CCB kann

  • Kostenlos, ohne Registrierung — MIT-Lizenz, kein Seiten- oder Domain-Limit, kein Konto.
  • Automatische Tracker-Blockierung — 37 Dienste werden erkannt und abgefangen, bevor sie laden: Google Analytics, Meta Pixel, Hotjar, TikTok, LinkedIn Insight und weitere.
  • 30 Sprachen — automatische Erkennung der Browsersprache.
  • Anpassbar — Position (Popup, Leiste, Modal), Theme (hell, dunkel, automatisch), Akzentfarbe.
  • Google Consent Mode v2 — die Einwilligungssignale werden an GTM und gtag.js weitergegeben.
  • Global Privacy Control — das Signal wird erkannt und angezeigt; unser GPC-Leitfaden erklärt, warum das zunehmend zählt.

Das Skript wird bewusst unminifiziert ausgeliefert. Wer prüfen möchte, was auf seiner Website läuft, soll es lesen können.

Die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) verpflichtet jede Website, die aus der EU erreichbar ist, eine Einwilligung einzuholen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Die Pflicht gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, im EWR und über den UK GDPR auch im Vereinigten Königreich.

In Deutschland kommt § 25 TDDDG hinzu, der die Vorgaben ins nationale Recht überführt: Einwilligung vor jedem Zugriff auf Endgeräte, mit Ausnahme dessen, was für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.

Die Grundregeln sind überall dieselben:

  • „Ablehnen” muss so leicht erreichbar sein wie „Akzeptieren” — gleiche Ebene, vergleichbare Gestaltung.
  • Kein nicht notwendiges Skript lädt vor der Einwilligung.
  • Die Einwilligung ist freiwillig, spezifisch, informiert und jederzeit widerrufbar — der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.
  • Vorausgewählte Kästchen gelten nicht als Einwilligung.

Kurz: Wenn Ihre Website Analyse- oder Werbe-Tracker einsetzt, brauchen Sie ein Einwilligungsbanner — unabhängig von der Unternehmensgröße, auch als Einzelunternehmer mit einer einfachen Website.

Wie sich WebLegal CCB einordnet

Die bekannten kommerziellen Anbieter haben ebenfalls kostenlose Einstiegsangebote — das wird in Vergleichen oft verschwiegen, gehört aber zur ehrlichen Darstellung:

WebLegal CCBCookiebotTermly
Kostenloser Tarifja, ohne Limitja, 1 Domain / 50 Unterseitenja, 1 Dokument
Günstigster Bezahltarif7 €/Monat14 $/Monat
Automatische Blockierungjajaja
Automatischer Cookie-Scanjaja
IAB TCF 2.2jaja
Consent Mode v2jajaja
Registrierung nötigneinjaja
Quelloffenja (MIT)neinnein

Preise geprüft am 29.07.2026 auf den Preisseiten der Anbieter.

Der Unterschied liegt weniger im Preis als in den Grenzen der kostenlosen Tarife: Bei den kommerziellen Anbietern sind sie an Domains, Unterseiten oder Dokumente gebunden, bei WebLegal CCB nicht.

Wofür WebLegal CCB nicht gedacht ist: Wenn Ihr Geschäftsmodell auf programmatischer Werbung beruht — AdSense, Header Bidding — brauchen Sie IAB TCF 2.2, das wir nicht unterstützen. Dann führt an einer kostenpflichtigen Lösung kein Weg vorbei. Einen ausführlichen Vergleich bietet unser Artikel Cookiebot vs. WebLegal.

In drei Schritten eingebunden

  1. Konfigurator öffnen und die auf Ihrer Website eingesetzten Dienste auswählen.
  2. Anpassen: Position, Theme, Akzentfarbe.
  3. Code kopieren und in den <head> einfügen, vor allen anderen Skripten.

Die Reihenfolge im dritten Schritt ist keine Formalität: Steht das Banner-Skript hinter dem Tracking-Skript, hat der Tracker bereits geladen, bevor das Banner überhaupt erscheint.

Jetzt konfigurieren — kostenlos →

Häufige Fragen

Ist WebLegal CCB wirklich kostenlos?

Ja, ohne Einschränkung: MIT-Lizenz, kein Seiten- oder Domain-Limit, keine Registrierung. Das dezente „Powered by WebLegal.ai” lässt sich per Attribut deaktivieren.

Reicht das Banner allein für DSGVO-Konformität?

Nein. Das Banner verwaltet die Einwilligung; zusätzlich brauchen Sie eine Cookie-Richtlinie, die jeden Tracker mit Zweck und Laufzeit benennt, sowie eine Datenschutzerklärung.

Was passiert, wenn ein Besucher alles ablehnt?

Alle nicht notwendigen Skripte bleiben blockiert. Eingebettete Inhalte wie YouTube oder Maps zeigen an ihrer Stelle einen Einwilligungshinweis. Die Website bleibt vollständig nutzbar.

Verlangsamt das Banner meine Website?

Das Skript wiegt rund 15 KB komprimiert und lädt vor den Trackern, die es blockiert. In der Summe lädt eine Seite ohne Einwilligung dadurch eher schneller, weil die Drittanbieter-Anfragen ausbleiben.

Muss der Banner auf jeder Seite erscheinen?

Er muss auf jeder Seite verfügbar sein, aber nicht bei jedem Aufruf erneut fragen. Die getroffene Entscheidung wird gespeichert; eine Möglichkeit, sie zu widerrufen, muss dauerhaft erreichbar bleiben.

Was ist mit Besuchern außerhalb der EU?

Die Einwilligungspflicht folgt dem Aufenthaltsort des Besuchers, nicht dem Sitz des Unternehmens. Ein deutscher Shop mit kalifornischen Kunden unterliegt für diese zusätzlich dem CCPA, der ein Widerspruchsrecht statt einer vorherigen Einwilligung verlangt.

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