Sie sind Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer und haben gerade Ihre Website erstellt. Einer der häufigsten Irrtümer unter Selbstständigen ist die Annahme, dass ihre geringe Größe sie von den rechtlichen Pflichten im Internet befreit. Im Jahr 2026 ist das schlichtweg falsch. Die DSGVO, das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und das Telemediengesetz (TMG) gelten für Sie genauso wie für Großunternehmen. Der BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und die Landesdatenschutzbehörden unterscheiden nicht nach Unternehmensgröße, wenn sie eine Website prüfen. Dieser Artikel erläutert die Pflichtdokumente für Ihre Website als Einzelunternehmer, die drohenden Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zur schnellen Compliance.
Der Mythos: “Ich bin zu klein für die DSGVO”
Das ist vermutlich der hartnäckigste Irrtum unter Selbstständigen und Kleinunternehmern. Viele glauben, dass die DSGVO nur für große Konzerne oder Unternehmen mit Tausenden von Datensätzen gilt. In Wirklichkeit greift die DSGVO, sobald eine Website personenbezogene Daten erhebt, sei es eine einfache E-Mail-Adresse über ein Kontaktformular, eine IP-Adresse über Analyse-Tools oder ein Tracking-Cookie. Mehr über die Anwendungskriterien erfahren Sie in unserem Artikel DSGVO: Wer ist wirklich betroffen?.
Als Einzelunternehmer verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 DSGVO, sobald Ihre Website ein Kontaktformular, ein Zahlungssystem, eine Newsletter-Anmeldung oder auch nur ein einfaches Traffic-Analyse-Tool enthält. Es gibt keinen Mindestschwellenwert: Die Verordnung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens, dem Umsatz oder der Menge der verarbeiteten Daten.
Die Datenschutzbehörden verhängen regelmäßig Bußgelder gegen kleine Betriebe wegen Verstößen. Die Strafen für Einzelunternehmer können von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen, ganz zu schweigen von öffentlichen Verwarnungen, die dem Ruf nachhaltig schaden.
Pflichtdokumente für Einzelunternehmer
1. Impressum
Das Impressum ist für jede geschäftsmäßig betriebene Website in Deutschland nach § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) Pflicht. Für Einzelunternehmer muss es den vollständigen Namen, die Anschrift, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Bei Gewerbetreibenden ist zusätzlich das Handelsregister mit Registernummer anzugeben. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zum Impressum und dem Bußgeld von 75.000 Euro.
2. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald Sie personenbezogene Daten erheben (Artikel 12, 13 und 14 DSGVO sowie §§ 19-21 BDSG). Sie muss Ihre Besucher klar und verständlich über die erhobenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer, die Empfänger der Daten und die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) informieren. Für einen Einzelunternehmer umfasst das sowohl Daten aus einem Angebotsformular als auch Daten aus einem Web-Analyse-Tool. Mehr dazu in unserem Artikel über die Pflicht zur Datenschutzerklärung.
3. Cookie-Richtlinie
Wenn Ihre Website Cookies verwendet, ob Analyse-Cookies (Google Analytics, Matomo), Werbe-Cookies oder Social-Media-Cookies, müssen Sie gemäß § 25 TTDSG die vorherige Einwilligung des Nutzers einholen. Ihre Cookie-Richtlinie muss die verwendeten Cookies, deren Zweck, deren Lebensdauer und die Möglichkeiten zur Ablehnung auflisten. In der Praxis ist selbst ein Einzelunternehmer mit einem einfachen WordPress-Blog, der ein Analytics-Plugin nutzt, betroffen.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, da sie die Nutzung Ihrer Website regeln und Ihre Rechte schützen (geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkung, Verhaltensregeln). Bei einem Rechtsstreit mit einem Nutzer sind Ihre AGB Ihr wichtigstes rechtliches Schutzinstrument. Für einen Einzelunternehmer sind sie besonders wichtig, da Sie persönlich haften.
5. Allgemeine Verkaufsbedingungen / Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen, sind bestimmte Informationspflichten nach dem BGB (§§ 312 ff., 355 ff.) und der Verbraucherrechterichtlinie vorgeschrieben. Sie müssen die Merkmale der Produkte oder Dienstleistungen, die Preise, die Zahlungsmodalitäten, die Lieferbedingungen, das 14-tägige Widerrufsrecht und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte angeben. Für einen Einzelunternehmer im E-Commerce ist dies unerlässlich. Alle Details finden Sie in unserem Artikel über die 4 Pflichtdokumente für jede E-Commerce-Website.
Besonderheiten für Einzelunternehmer in Deutschland
Der Status als Einzelunternehmer hat bestimmte Besonderheiten, die Ihre Rechtsdokumente betreffen:
Persönliche Haftung. Im Gegensatz zu einer GmbH haftet der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einer Sanktion oder einem Rechtsstreit sind Sie persönlich verantwortlich. Ihre Rechtsdokumente sind daher Ihre erste Verteidigungslinie.
Privatadresse. Wenn Sie von zu Hause arbeiten, müssen Sie Ihre Adresse im Impressum angeben. Sie können eine Geschäftsadresse (Ladungsfähige Anschrift) nutzen, um Ihre Privatsphäre zu schützen, sofern Sie dort erreichbar sind.
Abmahngefahr. In Deutschland besteht die besondere Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine. Ein unvollständiges Impressum oder eine fehlende Datenschutzerklärung kann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen, typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro pro Abmahnung.
Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, müssen Ihre Dokumente (Angebote, Rechnungen, Verkaufsbedingungen) den Hinweis enthalten: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Streitbeilegung. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und der EU-ODR-Verordnung müssen Online-Händler auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU hinweisen und angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.
Drohende Bußgelder und Sanktionen
Fehlende oder unvollständige Rechtsdokumente setzen den Einzelunternehmer konkreten Sanktionen aus:
- DSGVO-Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Artikel 83 DSGVO). In der Praxis passen die Datenschutzbehörden die Bußgelder an die Größe des Unternehmens an, aber sie bleiben für einen Einzelunternehmer erheblich.
- Fehlendes Impressum: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (500-2.000 Euro) und Bußgelder bis zu 50.000 Euro (§ 16 TMG).
- Fehlende Widerrufsbelehrung: Abmahnungen und Bußgelder, zudem verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.
- Öffentliche Bekanntmachungen: Datenschutzbehörden können ihre Bescheide veröffentlichen, was Ihrem Ruf direkt schadet.
Wie Sie die Compliance erreichen: Ihre Optionen
Option 1: Einen Anwalt beauftragen (200-500 Euro pro Dokument)
Ein auf Internetrecht spezialisierter Anwalt liefert Ihnen perfekt auf Ihr Geschäft zugeschnittene Dokumente. Das ist die individuellste Lösung, aber auch die teuerste. Für einen Einzelunternehmer, der 4 bis 5 Dokumente benötigt, kann das Budget schnell 1.000 bis 2.500 Euro erreichen, was einen erheblichen Anteil des Umsatzes eines Selbstständigen darstellt.
Option 2: Selbst erstellen mit kostenlosen Vorlagen (0 Euro, aber riskant)
Kostenlose Vorlagen gibt es im Internet, aber sie sind häufig generisch, veraltet oder nicht an die Situation des Einzelunternehmers angepasst. Sie berücksichtigen nicht die Besonderheiten Ihrer Tätigkeit und können unwirksame Klauseln enthalten. Rechnen Sie mit mindestens 3 bis 5 Stunden Arbeit ohne Garantie der Rechtskonformität.
Option 3: Generische KI nutzen (ChatGPT, Claude) (0 Euro + Anwaltsprüfung 150-300 Euro)
Generische KI-Tools können einen ersten Entwurf erstellen, erfordern aber mehrere Durchläufe, um konsistente Dokumente zu erhalten. Eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt bleibt unverzichtbar, was zusätzliche Kosten verursacht.
Option 4: Spezialisierte Rechts-KI nutzen (14,90-19,90 €)
Lösungen wie WebLegal.ai sind speziell darauf ausgelegt, DSGVO-konforme Rechtsdokumente zu erstellen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. In weniger als 10 Minuten erhalten Sie alle Ihre Dokumente für 14,90-19,90 €, mit auf Ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer personalisierten Inhalten. Das ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Selbstständige, die rechtskonform werden wollen, ohne ein unverhältnismäßiges Budget aufzuwenden.
Fazit
Im Jahr 2026 kann es sich kein Einzelunternehmer leisten, seine rechtlichen Pflichten im Internet zu ignorieren. Ob Sie eine einfache Visitenkarten-Website oder einen vollständigen Online-Shop betreiben, Rechtsdokumente sind Pflicht und die Sanktionen sind real. Der Status als Einzelunternehmer schützt Sie nicht: Er setzt Sie sogar stärker aus, da Sie mit Ihrem Privatvermögen haften. Warten Sie nicht auf eine Prüfung der Datenschutzbehörde oder einen Rechtsstreit, um zu handeln. Bringen Sie Ihre Website jetzt in Einklang mit den Vorschriften, indem Sie unserem 10-Schritte-Aktionsplan zur DSGVO-Konformität folgen.