TL;DR — Impressumspflicht in 60 Sekunden
- Gesetzliche Grundlage: § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz seit Mai 2024) + § 18 MStV verpflichten jeden geschäftlichen Website-Betreiber zu einem vollständigen Impressum, das von jeder Seite mit max. 2 Klicks erreichbar ist.
- Bußgeldrahmen: bis 50 000 € nach § 26 DDG in Deutschland; in Frankreich nach LCEN Art. 6-VI-2 sogar bis 75 000 € + 1 Jahr Haft für natürliche Personen und 375 000 € für juristische Personen.
- Pflichtangaben: Name/Firma, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), E-Mail + Telefon, HRB-Nummer, USt-IdNr. nach § 27a UStG, Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen, Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV.
- Wer ist betroffen: Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Blogger mit Werbeeinnahmen, Social-Media-Business-Profile (Facebook, LinkedIn, Instagram). Rein private Sites bleiben außen vor.
- Was tun: Veraltete Angaben gelten als fehlendes Impressum — bei Änderungen unverzüglich aktualisieren. WebLegal.ai erstellt ein vollständiges, DDG- und MStV-konformes Impressum in unter 5 Minuten, als Teil der Nutzungsbedingungen im Paket Pro (34,90 €).
Das Impressum ist eines der grundlegendsten — und am häufigsten vernachlässigten — Elemente jeder geschäftsmäßigen Website in Deutschland. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen zwei Dinge nebeneinander: ein Bußgeld nach § 26 DDG und, in der Praxis weit häufiger, eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Verbraucherverband.
Was verlangt das Gesetz?
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 DDG — dem Digitale-Dienste-Gesetz, das im Mai 2024 das TMG abgelöst hat — sowie aus § 18 MStV für journalistisch-redaktionelle Angebote. Dieses Gesetz verpflichtet jeden Website-Betreiber — ob Unternehmenswebsite, Blog oder Online-Shop — bestimmte Identifikationsinformationen zu veröffentlichen.
Für natürliche Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, muss das Impressum den vollständigen Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und gegebenenfalls die Handelsregisternummer enthalten. Für juristische Personen müssen zusätzlich der Firmenname, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und das Stammkapital angegeben werden.
Die Sanktionen sind zweigleisig: § 26 DDG sieht Bußgelder bis 50 000 € vor, und daneben steht die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Verbraucherverband nach UWG, die in der Praxis schnell 800 bis 1 500 € pro Fall kostet und mit einer Unterlassungserklärung einhergeht. Dabei handelt es sich nur um die Impressumspflicht — im Bereich der DSGVO fallen die Bußgelder noch deutlich höher aus, wie unsere Übersicht der 15 höchsten Bußgelder der Datenschutzbehörden in Deutschland zeigt.
Was muss Ihr Impressum enthalten?
Die Pflichtangaben variieren je nach Status des Betreibers, der gemeinsame Kern umfasst jedoch:
Für alle Websites:
- Vollständiger Name des Betreibers (oder Firmenname)
- Postanschrift (Wohnsitz oder Firmensitz)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Name des Verantwortlichen für den Inhalt
- Angaben zum Hosting-Anbieter (Name, Adresse, Telefonnummer)
Für Unternehmen und Freiberufler:
- SIREN- oder SIRET-Nummer
- Handelsregisternummer mit Angabe des zuständigen Gerichts
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Stammkapital (bei Gesellschaften)
Für E-Commerce-Websites:
- Alle oben genannten Angaben, plus die verbraucherschutzrechtlich erforderlichen Informationen: Bruttopreise, Versandkosten, Zahlungsarten, Widerrufsrecht
Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus zugänglich sein, typischerweise über einen Link im Footer. Einen vollständigen Überblick über alle Ihre Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden zu den 4 Pflichtdokumenten für jede E-Commerce-Website.
Impressum und DSGVO: zusätzliche Pflichten
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO reicht ein Impressum allein nicht mehr aus. Websites, die personenbezogene Daten erheben — was praktisch jede Website mit Kontaktformular, Analyse-Tool oder Cookies einschließt — müssen zusätzlich eine konforme Datenschutzerklärung veröffentlichen.
Die DSGVO (Artikel 13 und 14) verlangt, dass Nutzer klar über die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer und ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) informiert werden. Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von diesen Pflichten betroffen ist, lesen Sie unseren Leitfaden zum Anwendungsbereich der DSGVO.
(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: […]
— DSGVO, Artikel 13
Die häufigsten Fehler
Viele Websites weisen unvollständige oder veraltete Impressen auf. Dies sind die häufigsten Fehler:
Impressum und Datenschutzerklärung verwechseln. Dies sind zwei unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Das Impressum beruht auf § 5 DDG, die Datenschutzerklärung auf der DSGVO.
Den inhaltlich Verantwortlichen weglassen. § 18 Abs. 2 MStV verlangt bei journalistisch-redaktionellen Angeboten — dazu zählt schon ein regelmäßig gepflegter Unternehmensblog — die Angabe eines Verantwortlichen mit Name und Anschrift.
Nach Änderungen nicht aktualisieren. Ein Umzug, eine Änderung der Rechtsform oder des Stammkapitals muss im Impressum widergespiegelt werden. Veraltete Informationen können einem fehlenden Impressum gleichgestellt werden.
Eine generische Vorlage verwenden. Online-Vorlagen sind oft unvollständig oder nicht auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten.
Wie Sie konform werden: Ihre Optionen
Einen Anwalt beauftragen (200-500 €): die individuellste Lösung, aber auch die teuerste. Ein spezialisierter Anwalt erstellt ein perfekt auf Ihre Situation zugeschnittenes Impressum, benötigt aber oft mehrere Wochen.
Online-Vorlagen verwenden (0 € aber riskant): Vorlagen existieren, sind aber oft unvollständig und selten auf dem Stand der Vorschriften von 2026. Rechnen Sie mit 2-4 Stunden Anpassungsarbeit ohne Konformitätsgarantie.
Generische KI verwenden (ChatGPT, Claude) (0 € + Anwaltsüberprüfung 150-300 €): diese Tools können einen ersten Entwurf erstellen, aber das Impressum erfordert sehr spezifische Informationen. Auslassungsfehler sind häufig und erfordern eine juristische Überprüfung.
Spezialisierte Rechts-KI verwenden (ab 34,90 €, Paket Pro): Lösungen wie WebLegal.ai generieren konforme Impressen in Minuten, indem sie die richtigen Fragen stellen, um alle gesetzlich erforderlichen Informationen zu erfassen. Dieser Ansatz gewährleistet Vollständigkeit bei gleichzeitiger Zugänglichkeit für kleine Unternehmen.
Fazit
Das Impressum ist keine bloße Verwaltungsformalität: sein Fehlen kostet bis zu 50 000 € Bußgeld nach § 26 DDG und öffnet die Tür für Abmahnungen durch Mitbewerber. Im Jahr 2026 muss jede geschäftsmäßige Website zwingend über ein vollständiges und aktuelles Impressum verfügen. Riskieren Sie keine Strafe, die Ihr Geschäft gefährden könnte — sichern Sie Ihre Konformität noch heute.