Das Impressum ist für nahezu jede geschäftsmäßige Website in Deutschland Pflicht. Viele kostenlose Generatoren erstellen ein Impressum in Sekunden — aber es ist nur ein Baustein eines vollständigen Rechtstexte-Sets, und ein fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe. Dieser Artikel erklärt die Pflichtangaben 2026, die Unterschiede nach Rechtsform, das Abmahnrisiko und wie Sie Ihre Website vollständig absichern. Prüfen Sie Ihre Seite zuerst mit unserem kostenlosen Konformitäts-Scanner.
Ist ein Impressum Pflicht?
Ja. § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, vormals § 5 TMG) verpflichtet alle Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien, ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum bereitzustellen — üblicherweise über einen Link im Footer. Für journalistisch-redaktionelle Angebote kommt die Pflicht zur Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV hinzu.
Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?
Je nach Rechtsform, mindestens:
- Name und Anschrift: vollständiger Name bzw. Firmenname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
- Vertretungsberechtigter: bei Gesellschaften der/die Geschäftsführer.
- Kontakt: E-Mail-Adresse und ein weiteres schnelles Kommunikationsmittel (z. B. Telefon).
- Registereintrag: Handelsregister, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister samt Registergericht und Registernummer (z. B. HRB).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, sofern vorhanden.
- Aufsichtsbehörde, falls die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.
- Berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen (Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen).
Impressum nach Rechtsform
- Einzelunternehmer / Freiberufler: Vor- und Nachname + Anschrift; Freiberufler ergänzen ggf. Kammer und Berufsbezeichnung.
- GbR: alle Gesellschafter mit Namen.
- GmbH / UG / AG: Firmierung, Geschäftsführer/Vorstand, Handelsregister + HRB-Nummer, ggf. USt-IdNr.
Das Abmahnrisiko
Ein fehlendes, unvollständiges oder nicht erreichbares Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 DDG (Bußgeld bis zu 50.000 €) — vor allem aber ein klassischer Abmahngrund: Mitbewerber oder Verbände können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Gerade „versteckte” oder veraltete Impressen werden regelmäßig angegriffen.
Kostenlose Impressum-Generatoren: was sie nicht abdecken
Ein kostenloser Impressum-Generator liefert den Identifikationsblock — das ist nützlich, aber eine rechtssichere Website braucht mehrere getrennte Texte:
- eine Datenschutzerklärung nach DSGVO (häufig fälschlich mit dem Impressum verwechselt);
- eine Cookie-Richtlinie und einen konformen Cookie-Banner;
- AGB im Verkauf — siehe unser AGB-Muster mit Pflichtklauseln.
Nur ein Impressum zu veröffentlichen, während Sie Daten erheben oder online verkaufen, lässt Ihre Website teilweise nicht konform.
Vollständige Rechtstexte erstellen
Statt heterogene Gratis-Bausteine zusammenzusetzen, erstellen Sie mit dem Rechtsdokumente-Generator von WebLegal Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Nutzungsbedingungen und AGB — konsistent und auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten, in unter 10 Minuten. Betreiben Sie Ihre Seite mit WordPress oder WooCommerce? Unsere Leitfäden ergänzen das Impressum um die DSGVO-Pflichten.
Fazit
Ein korrektes Impressum ist die Basis jeder geschäftsmäßigen Website — aber es genügt allein nicht: Wer Daten verarbeitet oder verkauft, braucht zusätzlich Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und AGB. Prüfen Sie, was fehlt, und erstellen Sie Ihre vollständigen Rechtstexte in wenigen Minuten.