Cookie-Banner Österreich: DSGVO & TKG 2026

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Cookies und Tracking gehören für die DSB und Mitbewerber zu den am häufigsten kontrollierten Themen — und ein falsch konfiguriertes Cookie-Banner ist schnell ein Beanstandungs- oder Abmahngrund. Dieser Beitrag zeigt, was ein rechtssicheres Cookie-Banner in Österreich leisten muss.

Die Rechtsgrundlage: DSGVO + § 165 TKG 2021

In Österreich ergibt sich die Cookie-Einwilligung aus dem Zusammenspiel von DSGVO und § 165 TKG 2021 (Telekommunikationsgesetz, die österreichische Umsetzung der ePrivacy-Vorgaben). Die Kernregel:

Nicht zwingend notwendige Cookies und Tracker (Analyse, Marketing, Personalisierung) dürfen erst nach der ausdrücklichen, vorherigen Einwilligung der Nutzer gesetzt werden.

Technisch notwendige Cookies (z. B. Warenkorb, Login) sind davon ausgenommen.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Tracker laden vor der Einwilligung. Viele Banner setzen Google Analytics oder Marketing-Pixel bereits beim Seitenaufruf — das ist nicht konform. Welche Tracker ein Banner blockieren muss, zeigt unser Beitrag zu den 37 Trackern, die Ihr Cookie-Banner blockieren muss.
  2. Kein gleichwertiges „Ablehnen”. Zustimmen und Ablehnen müssen gleich einfach sein. Ein hervorgehobenes „Akzeptieren” neben einem versteckten „Ablehnen” gilt als unzulässiger Dark Pattern.
  3. Keine widerrufbare, granulare Einwilligung. Nutzer müssen ihre Auswahl nach Kategorien treffen und jederzeit widerrufen können.

Was ein konformes Banner können muss

  • Tracker bis zur Einwilligung blockieren (echtes Prior-Blocking, nicht nur ausblenden).
  • Gleichwertige Schaltflächen für Zustimmen und Ablehnen.
  • Granulare Kategorien (Analyse, Marketing, Präferenzen) und Widerruf.
  • Kompatibilität mit dem Google Consent Mode v2.

Das Cookie-Banner ist dabei nur ein Teil Ihrer Pflichten. Was Österreich darüber hinaus verlangt (Datenschutzerklärung, AGB, Impressum), fasst unser Beitrag zu DSGVO Österreich: Abmahnung & DSB vermeiden zusammen.

Das kostenlose WebLegal-Banner

Das WebLegal-Cookie-Banner ist kostenlos, in zwei Zeilen einzubinden und erfüllt die Anforderungen: Es blockiert Tracker bis zur Einwilligung, bietet gleichwertige Schaltflächen, ist granular und widerrufbar und mit dem Consent Mode v2 kompatibel. Details im Beitrag zum kostenlosen, DSGVO-konformen Cookie-Banner.

Fazit

Ein konformes Cookie-Banner in Österreich heißt: vorherige Einwilligung, echtes Tracker-Blocking, gleichwertiges Ablehnen, Widerruf. Wer Tracker schon vor der Zustimmung lädt oder das Ablehnen versteckt, riskiert Beanstandungen der DSB und Abmahnungen.

Testen Sie zuerst, welche Tracker Ihre Website aktuell ohne Einwilligung lädt: Der kostenlose WebLegal-Scanner zeigt es Ihnen in 30 Sekunden.